Jean-Luc Wenger hat wieder Grund zum Lachen.

Aktuell – 20.09.2023

Ein symbolischer Sieg für den Quellenschutz

Er kann wieder lachen: Jean-Luc Wenger (Redaktion ≪Edito≫) ist vom Zivilgericht in Lausanne zur Zahlung eines symbolischen Frankens an die Gemeinde Versoix verurteilt worden. Das Gericht hat in zweiter Instanz einen Artikel von Jean-Luc Wenger beurteilt, der 2021 im Satiremagazin ≪Vigousse≫ erschienen war.

In seinem Urteil weist das Gericht nun fast alle Vorwürfe des Generalsekretärs der Gemeinde Versoix auf Ehrverletzungen zurück. Am Ende blieb nur ein Satz des Artikels fragwürdig, was die symbolische Entschädigung von 1 Franken rechtfertigt. Wenger hatte 2021 einen Artikel veröffentlicht, in dem er Aussagen von Einwohnern und Gemeindeangestellten der Genfer Gemeinde Versoix zitierte. Die Gemeinde warf ihm unter anderem vor, dass er sich geweigert hatte, die Namen der befragten Personen zu nennen.

Der Journalistenverband impressum erachtete diesen Vorwurf als unzulässig, da der Quellenschutz in der Schweiz juristisch gewährleistet ist; impressum stellte sich deshalb hinter ihr Mitglied und stellt nun mit Genugtuung fest, dass Wenger wieder Grund zum Lachen hat.

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