Neu sollen auch Zeitungen in der Frühzustellung von der indirekten Presseförderung profitieren.

Mediennews

Vernehmlassung des Postgesetzes: | 28.02.2026

Presseförderung für die Frühzustellung

Das Bakom hat die Vernehmlassung zur Revision der Postverordnung gestartet, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt. Neu sind jährlich 25 Millionen Franken zusätzlich für die Vergünstigung der Frühzustellung von Zeitungen vorgesehen. Die Massnahme ist auf sieben Jahre befristet. Sie soll sicherstellen, dass gedruckte Tageszeitungen in ländlichen Regionen überlebensfähig bleiben und ihnen Zeit für die digitale Transformation zu verschaffen. Für Lokaljournalisten und Verlage wie CH Media oder Somedia ist dies eine Atempause, um die Reichweite ihrer Printprodukte trotz sinkender Abonnentenzahlen zu stabilisieren.

Die wichtigsten Punkte der Revision sind:

  • Indirekte Presseförderung: Erweiterung der Förderung auf Zeitungen, die im Frühzustellnetz befördert werden (ab 2027).
  • Flexiblere Zustellung: Anpassung der Zustellvorgaben, um die finanzielle Belastung der Post zu senken (Entlastung bei der 2021 eingeführten Pflicht zur Zustellung in alle bewohnten Häuser).
  • Ziel: Sicherung der eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung und Anpassung an verändertes Nutzerverhalten.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 24. Mai 2026. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant.

 

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