Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine allgemeine Transparenz- und Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. So regelt es der AI Act der EU. Die Frage ist: Welche Folgen hat das für Schweizer Medien und Medienschaffende?
Von Manuel Bertschi
Artikel 50 des AI Acts regelt die Transparenzpflichten bei KI-Einsatz. Besonders streng ist die EU bei Bildern, Audio und Video: «Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.» «Deep Fake» bezeichnet in diesem Zusammenhang Inhalte, die Konsumenten für echt halten könnten: Bild-, Audio- oder Videomaterial, das täuschend echt wirkt, muss beim Ausspielen im EU-Raum als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, hat das Gesetz auch bei uns Auswirkungen. Direkt betroffen sind Medienanbieter, die Inhalte, Apps oder Abonnements für Nutzerinnen und Nutzer in der EU anbieten oder die Inhalte gezielt auf das EU-Publikum ausrichten. Auch wenn der Medienanbieter seinen Sitz in der Schweiz hat, gilt nach dem Marktortprinzip EU-Recht. Der AI Act hat dann also eine extraterritoriale Wirkung.
Transparenzpflicht auch für Texte
Die EU regelt aber nicht nur den Umgang mit multimedialen Inhalten, sondern auch mit Texten. So heisst es in Absatz 4 des eingangs erwähnten Artikels 50 AI Act: «Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.»
Die Frage ist, was «Angelegenheiten von öffentlichem Interesse» sind. Darunter fallen nicht nur öffentliche Verlautbarungen des Staates, sondern auch Artikel zu gesellschaftlich oder politisch relevanten Themen. Wenn solche Texte vollständig oder weitgehend von einer KI erstellt werden, gilt im EU-Raum eine Kennzeichnungspflicht – es sei denn, es finde eine fundierte menschliche, redaktionelle Kontrolle statt.
KI-Anbieter in der Pflicht
Die EU verpflichtet aber nicht nur Medien, sondern auch die KI-Anbieter selbst zu Transparenz. Sie müssen künftig sicherstellen, dass «die Ausgaben des KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sind und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.» Das gilt nicht nur für synthetische Audio-, Bild- und Videoinhalte, sondern auch für Texte. Anthropic will deshalb Texte, die mit Claude generiert oder manipuliert wurden, künftig mit einem Wasserzeichen versehen: Die Wortabfolge soll einem Muster folgen, das sich digital auslesen lässt. Schweizer Medienschaffende müssen deshalb damit rechnen, dass KI-generierte Inhalte schon vom KI-Anbieter technisch gekennzeichnet sind.
Die Gesetzgebung der EU wirkt aber nicht nur direkt, sondern auch indirekt. Zwar erarbeiten die Gesetzgeber in der Schweiz eigene Regulierungen für KI, orientieren sich dabei aber eng an den Standards der EU. Wir können deshalb davon ausgehen, dass die Schweiz mit der Zeit den AI Act der EU nachvollziehen wird.
Die brancheninterne Selbstregulierung hat bereits vorgelegt: Der Schweizer Presserat, Branchenverbände wie der VSM oder einzelne Medien selbst setzen bereits verstärkt auf Richtlinien zur KI-Transparenz.
Manuel Bertschi ist Rechtsanwalt bei 4sight legal (Zürich) und Spezialist für Medien- und Urheberrecht.
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