«A Recent Entrance to Paradise» von Stephen Thaler erstellt mit der KI DABUS - lässt sich nicht urheberrechtlich schützen.

Handwerk  Künstliche Intelligenz (KI)

Urheberrecht USA | 17.04.2026

Kein Copyright für KI-generierte Werke

Künstliche Intelligenz kann nach US-amerikanischem Recht nicht als Urheber gelten. Das hat der Supreme Court der USA mit der Ablehnung einer Beschwerde faktisch bestätigt. Kläger Stephen Thaler wollte den Schutz für ein Bild erzwingen, das seine Software autonom erstellt hatte. Zuvor hatten bereits zwei Instanzen und das Urheberrechtsamt eine Registrierung abgelehnt. Damit sind die rechtlichen Mittel für die Anerkennung von KI-Autorschaft in diesem Fall erschöpft.

Stephen Thaler meldete im Jahr 2018 das visuelle Kunstwerk «A Recent Entrance to Paradise» zum Urheberrecht an. Er gab dabei sein KI-System DABUS als alleinigen Urheber an. Das US Copyright Office wies den Antrag im Jahr 2022 zurück. Die Behörde begründete dies mit der notwendigen menschlichen Urheberschaft für geschützte Werke. Ein Bezirksgericht bezeichnete die menschliche Urheberschaft später als Grundvoraussetzung des Urheberrechts.

Der Supreme Court lehnte am 2. März 2026 den Antrag auf Prüfung des Falls Thaler v. Perlmutter ab. Damit bleibt das Urteil des Berufungsgerichts für den District of Columbia bestehen. Das Gericht stufte die KI als blosses Werkzeug ein. Menschliche Schöpfung bleibt damit die zentrale Bedingung für den rechtlichen Schutz. Das Ende des Rechtswegs klärt die Situation für die Kreativwirtschaft vorerst eindeutig.

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Parallelen zum Patentrecht

Die Entscheidung folgt einem ähnlichen Muster im Patentrecht. Thaler scheiterte zuvor mit dem Versuch, DABUS als Erfinder für zwei Patente registrieren zu lassen. Das US-Patentamt sieht Erfindungen als das Ergebnis menschlicher Gedankenarbeit an. Der Supreme Court weigerte sich auch in diesem Bereich, eine abweichende Meinung der Vorinstanzen zu prüfen. Beide Rechtsbereiche setzen nun einheitlich auf natürliche Personen als Schutzrechtsträger.

Die Anwälte von Thaler sehen in der Entscheidung eine Gefahr für die Branche. Die Verweigerung könnte die Entwicklung von KI im Kreativsektor negativ beeinflussen. Jacob W. S. Schneider, Anwalt bei Holland & Knight, rät Innovatoren nun zur Vorsicht. Menschliche Beiträge zum kreativen Prozess müssen genau dokumentiert werden. Nur so lässt sich der Schutz des geistigen Eigentums künftig sicherstellen.

Quelle
The Final Word? Supreme Court Refuses to Hear Case on AI Authorship and Inventorship, Holland & Knight 

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