Vorschläge für die Kennzeichung von KI von der Europäische Kommission

Handwerk  Künstliche Intelligenz (KI)

EU-Regulierung | 27.04.2026

Zweiter Entwurf für KI-Kennzeichnung veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat eine neue Version des Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vorgelegt. Das Dokument soll Anbietern und Nutzern helfen, die Transparenzvorgaben des AI Acts umzusetzen. Der aktuelle Entwurf wurde von unabhängigen Experten unter Einbezug von Rückmeldungen aus Industrie und Zivilgesellschaft erstellt. Die Neufassung sieht vereinfachte Regeln und mehr Flexibilität für die Unterzeichner vor. Die endgültige Fassung des Kodex soll bis Anfang Juni 2026 vorliegen.

Die überarbeitete Fassung des Verhaltenskodex konzentriert sich auf die Kennzeichnung und Erkennung von KI-Inhalten. Anbieter von generativen KI-Systemen sollen einen zweistufigen Ansatz verfolgen. Dieser umfasst die Verwendung von gesicherten Metadaten sowie Wasserzeichen. Die Neufassung streicht im Vergleich zum ersten Entwurf verschiedene Massnahmen und führt optionale Elemente ein. Das soll die technische Machbarkeit und Verhältnismässigkeit sicherstellen.

Der Kodex schlägt zudem die Nutzung offener Standards und eines einheitlichen EU-Icons vor. Eine spezielle Arbeitsgruppe soll dieses interaktive Symbol für die Kennzeichnung entwickeln. Das Ziel ist eine Verringerung der Befolgungskosten für Unternehmen. Der Entwurf enthält bereits illustrative Beispiele für ein solches Icon, die als freie Ressourcen zur Verfügung stehen sollen.

Flexibilität für redaktionelle Inhalte

Für Anwender von KI-Systemen wurden die Vorgaben zur Kennzeichnung von Deepfakes und Texten gestrafft. Die Unterscheidung zwischen KI-generierten und KI-unterstützten Inhalten wurde vollständig aus dem Entwurf entfernt. Stattdessen legt der Text Anforderungen an das Design und die Platzierung von Labels fest. Diese Regeln lassen Raum für individuelle Lösungen, die an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst sind.

Besondere Regelungen sieht der Entwurf für künstlerische, satirische und fiktionale Werke vor. Das gilt auch für Textpublikationen, die unter menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle stehen. Hier soll der Rückgriff auf bestehende Verfahren und Praktiken erleichtert werden. Der Kodex will damit der spezifischen Natur kreativer Arbeit Rechnung tragen.

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Die Europäische Kommission will die Regeln zur Transparenz von KI-generierten Inhalten gemäss dem KI-Gesetz ab dem 2. August 2026 verbindlich machen. Bis dahin dient der freiwillige Kodex als Leitfaden für die Branche. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem neu geschaffenen KI-Amt der EU.


Quelle
Commission publishes second draft of Code of Practice on Marking and Labelling of AI-generated content, European Commission, digital-strategy.ec.europa.eu

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